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   BFH, 14.07.1966 - IV 46/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1547
BFH, 14.07.1966 - IV 46/64 (https://dejure.org/1966,1547)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1966 - IV 46/64 (https://dejure.org/1966,1547)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - IV 46/64 (https://dejure.org/1966,1547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beschwer des Steuerpflichtigen bei Ergehen von Feststellungsbescheiden ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 564
  • DB 1966, 1635
  • BStBl III 1966, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 11.09.1975 - IV B 22/71

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Ersatzlose Aufhebung eines

    Der BFH hat bereits in dem Urteil vom 14. Juli 1966 IV 46/64 (BFHE 86, 564, BStBl III 1966, 609) ausgeführt, daß bei einem Streit um die verfahrensrechtliche Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellung der Einkünfte im Sinne des § 215 Abs. 2 AO ein Streit um die steuerliche Grundordnung vorliege.
  • BFH, 21.10.1966 - IV 90/64

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft im steuerrechtlichen Sinne

    Das hat der Senat indessen im Urteil IV 46/64 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 564, bejaht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2013 - 5 K 1664/06

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke

    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ergibt sich die erforderliche Beschwer im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO schon daraus, dass mangels der erforderlichen Verfahrensvorschriften gegen den Dritten ein Feststellungsbescheid nicht hätte ergehen dürfen [BFH, Urteil vom 14. Juli 1966 - IV R 46/64 - BStBl. III 1966, S. 609; Beckerath , in: Beermann/Gosch, AO/FGO, Stand: September 2013, § 40 FGO RdNr. 213].
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